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Informationen zum Dokument  BVerfGE 89, 329 - Erbbauzins  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist testamentarischer M ...
2. Das Finanzgericht setzte das Verfahren aus und legte dem Bunde ...
III.
1. Nach Auffassung des Bundesministers ist die Vorlage unzulä ...
2. Der Präsident des Bundesfinanzhofs hat eine Stellungnahme ...
3. Das Finanzamt hält die im Vorlagebeschluß vertreten ...
B.
I.
II.
1. Das vorlegende Gericht hat nicht hinreichend ausgeführt,  ...
2. Zu undifferenziert sind ferner die Darlegungen zum verfassungs ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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