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Informationen zum Dokument  BVerfGE 88, 384 - Zinsanpassungsgesetz  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der private Wohnungsbau wurde in der Deutschen Demokratischen  ...
2. Im Zuge der Wiedervereinigung verpflichtete sich die Deutsche  ...
3. Nach dem Gesetz vom 23. September 1990 zu dem Vertrag vom 31.  ...
4. Nach der Herstellung der Einheit erhöhten die örtlic ...
II.
1. Die Beschwerdeführer zu 1) schlossen am 6. Juli 1973 mit  ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) errichtete unter Einsatz erheb ...
III.
1. Der Bundesminister der Finanzen, der namens der Bundesregierun ...
2. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnah ...
3. Die Deutsche Bundesbank hat nur zum wirtschaftlichen Aspekt de ...
4. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat ausgeführt,  ...
B. -- I.
1. Die Verfassungsbeschwerden sind nur insoweit zulässig, al ...
2. Gegen die belastenden Vorschriften können sich die Beschw ...
a) Nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG sind Verfassungsbeschwerd ...
b) Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungs ...
3. Dagegen ist der Rüge, das Zinsanpassungsgesetz versto&szl ...
II.
1. Eigentum der Beschwerdeführer im Sinn des Art. 14 Abs. 1  ...
2. Art, 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ist ...
a) Soweit sich das Zinsanpassungsgesetz auf den Zeitraum vor sein ...
b) Die Veränderung, die das Zinsanpassungsgesetz von seiner  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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