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Informationen zum Dokument  BVerfGE 85, 360 - Akademie-Auflösung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
1. Die Bundesregierung äußert Bedenken gegen die Zul&a ...
2. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die angegriffene Rege ...
3. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft unterstützt ebenfa ...
B.
1. Die Personalräte können nicht Träger der von ih ...
2. Das Zentralinstitut für physikalische Chemie kann nach se ...
3. Im übrigen sind die Verfassungsbeschwerden zulässig. ...
C.
I.
II.
III.
1. a) Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert neben der freien Wahl d ...
b) Aus Art. 23 Satz. 2 GG ergab sich die Gesetzgebungskompetenz d ...
c) Die angegriffene Regelung dient einem überragend wichtige ...
d) Die angegriffene Regelung ist den Betroffenen mit Einschrä ...
aa) Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingri ...
bb) Die Arbeitsplätze der Beschäftigten der Akademie de ...
cc) Ein nicht geringer Teil der betroffenen Arbeitnehmer ist auch ...
dd) In besonders schwerwiegender Weise belastet die angegriffene  ...
ee) In besonderer Weise werden schließlich diejenigen Besch ...
ff) Mit diesen Abmilderungen lassen sich verfassungswidrige Auswi ...
2. Eine Verletzung von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kommt nicht in Bet ...
3. In Eigentumsrechte der Beschwerdeführer greift die angegr ...
4. Die angegriffene Regelung verletzt auch den allgemeinen Gleich ...
5. Die Beschwerdeführer werden durch die angegriffene Regelu ...
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Djamila Strößner, A. Tschentscher
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