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Informationen zum Dokument  BVerfGE 83, 119 - Gemeinnützige Leistungen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Amtsgerichts  ...
2. a) Der Beschwerdeführer leistete keine Zahlungen, so da&s ...
b) Am 18. Oktober 1986 beantragte der Beschwerdeführer, die  ...
c) Der Beschwerdeführer legte gegen die Beschlüsse des  ...
II.
III.
1. Nach Auffassung des Bundesministers der Justiz ist das Verbot  ...
2. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg hält ...
B.
C.
I.
II.
1. § 56b Abs.2 Nr.3 StGB, der das Gericht ermächtigt, d ...
a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 13. Januar 1987 (BV ...
b) Begrenzte Arbeitspflichten, die dem Betroffenen durch einen Ri ...
aa) Die Bewährungsauflage nach § 56 b Abs. 2 Nr. 3 StGB ...
bb) Das Strafrecht sah bereits zur Zeit der Entstehung des Grundg ...
c) In der dargelegten Begrenzung stimmt der Schutzbereich des Art ...
2. § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB verletzt nicht das Bestimmtheitsg ...
3. Die Bestimmung des § 56b Abs. 2 Nr.3 StGB berührt au ...
4. § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB ist schließlich auch mit de ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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