1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 151, 1 - Wahlrechtsausschluss Bundestagswahl
BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung
BVerfGE 140, 317 - Identitätskontrolle
BVerfGE 138, 261 - Samstagsarbeit
BVerfGE 128, 326 - EGMR Sicherungsverwahrung
BVerfGE 124, 300 - Rudolf Heß Gedenkfeier
BVerfGE 111, 307 - EGMR-Entscheidungen
BVerfGE 105, 135 - Vermögensstrafe
BVerfGE 98, 169 - Arbeitspflicht
BVerfGE 96, 152 - Parteilehrer
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Der Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Amtsgerichts ...
2. a) Der Beschwerdeführer leistete keine Zahlungen, so da&s ...
b) Am 18. Oktober 1986 beantragte der Beschwerdeführer, die ...
c) Der Beschwerdeführer legte gegen die Beschlüsse des ...
II.
III.
1. Nach Auffassung des Bundesministers der Justiz ist das Verbot ...
2. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg hält ...
B.
C.
I.
II.
1. § 56b Abs.2 Nr.3 StGB, der das Gericht ermächtigt, d ...
a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 13. Januar 1987 (BV ...
b) Begrenzte Arbeitspflichten, die dem Betroffenen durch einen Ri ...
aa) Die Bewährungsauflage nach § 56 b Abs. 2 Nr. 3 StGB ...
bb) Das Strafrecht sah bereits zur Zeit der Entstehung des Grundg ...
c) In der dargelegten Begrenzung stimmt der Schutzbereich des Art ...
2. § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB verletzt nicht das Bestimmtheitsg ...
3. Die Bestimmung des § 56b Abs. 2 Nr.3 StGB berührt au ...
4. § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB ist schließlich auch mit de ...
III.
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