1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 150, 1 - Zensus 2011
BVerfGE 145, 20 - Spielhallen
BVerfGE 133, 377 - Ehegattensplitting
BVerfGE 133, 241 - Luftsicherheitsgesetz
BVerfGE 117, 71 - Strafrestaussetzung
BVerfGE 110, 370 - Klärschlamm
BVerfGE 108, 186 - Informationspflichten bei Sonderabgaben
BVerfGE 108, 52 - Kindesunterhalt
BVerfGE 105, 1 - Familienarbeit
BVerfGE 102, 254 - EALG
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Für die erbschaftsteuerliche Beurteilung der Hinterbliebe ...
2. Schon der Reichsfinanzhof hatte entschieden, daß Ruhegeh ...
3. Die Frage der Erbschaftsteuerpflicht von privaten Hinterbliebe ...
a) In entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG ...
b) In seinem Urteil zu § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 (BStBl. ...
c) Dagegen geht der Bundesfinanzhof in einem weiteren Urteil (BSt ...
II.
1. Die 1924 geborene Beschwerdeführerin ist die Witwe des 19 ...
2. Der Einspruch der Beschwerdeführerin gegen den Erbschafts ...
3. Die Revision des Finanzamts hatte Erfolg. Der Bundesfinanzhof ...
III.
IV.
B.
I.
II.
1. Da der Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG 1959 nicht ei ...
2. Gleichwohl unterwirft der Bundesfinanzhof mit der angegriffene ...
a) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich ...
b) Bei der Prüfung, ob zwischen den beiden Vergleichsgruppen ...
c) Der Bundesfinanzhof stellt nicht nur die Witwen von Komplement ...
d) Die unterschiedliche erbschaftsteuerliche Behandlung der Hinte ...
e) Es steht außer Zweifel, daß der verstorbene Eheman ...
III.
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