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Informationen zum Dokument  BVerfGE 72, 330 - Finanzausgleich I  Materielle Begründung

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A.
1. Im Zerlegungsgesetz hat der Gesetzgeber für die Körp ...
2. Im Finanzausgleichsgesetz (in der ab 1. Juli 1983 geltenden Fa ...
3. Die verschiedenen Stufen der Steuervereinnahmung, Steuerzerleg ...
B.
I.
II.
1. Nach Ansicht Hamburgs, die von Bremen geteilt wird, ist die Au ...
2. Nach Auffassung von Hamburg und Bremen ist überdies die V ...
III.
1.a) Vor allem die Regierungen von Nordrhein-Westfalen und Hessen ...
b) Der Auffassung, daß der Begriff der "Finanzkraft" in Art ...
aa) im Rahmen des Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG komme die maßge ...
bb) Nach Auffassung insbesondere der Niedersächsischen Lande ...
(1) Das eigene rechtliche Gewicht des Tatbestandsmerkmals der "Fi ...
(a) Daß der Gesetzgeber den Länderfinanzausgleich als  ...
(b) Lege man diese Interpretation des Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG a ...
(c) Die bergrechtliche Förderabgabe könne auch nicht mi ...
(2) Selbst für den Fall, daß das Tatbestandsmerkmal de ...
(3) Unabhängig davon, ob Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG als Steue ...
(4) Schließlich könne von Verfassungs wegen, wenn &uum ...
(5) Wäre die nichtsteuerliche Förderabgabe in den L&aum ...
c) Der Auffassung Niedersachsens, daß im Falle einer weiter ...
2. a) Die Regierung des Landes Baden-Württemberg ist der Ans ...
aa) Die Unzulässigkeit, spezielle Ausgabenlasten einzelner L ...
bb) Unabhängig von der Grundsatzfrage, ob die Berücksic ...
b) Der Ansicht Baden-Württembergs, daß die Regelungen  ...
aa) Grundsätzlich sehen es auch diese Länder als bedenk ...
bb) Unabhängig von der Grundsatzfrage der Zulässigkeit  ...
c) Die Regierungen der durch §§ 7 Abs. 3 und 4, 9 Abs.  ...
aa) Ein Sonderlastabzug für Hafenlasten - wie in § 7 Ab ...
bb) Die Berücksichtigung von Sonderlasten der Stadtstaaten i ...
(1) Die Notwendigkeit einer höheren Einwohnerwertung der Sta ...
(2) Wenn der Gesetzgeber die besonderen stadtstaatlichen Lasten d ...
3. Das in Art. 107 Abs. 2 Sa 1 GG normierte Erfordernis, die unte ...
a) Die gesetzestechnische Ausgestaltung der ausgleichsfreien Zone ...
b) Weiterhin wird - dies auch von den Regierungen des Saarlandes  ...
IV.
1. Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen mu&szli ...
2. Bei der Bestimmung des Kreises der Empfänger der Bundeser ...
V.
C.
I.
1. Das Grundgesetz regelt zunächst in Art. 106 GG die vertik ...
2. Auf der Grundlage dieser Aufteilung der Steuererträge zwi ...
3. Der horizontale Finanzausgleich des Art. 107 Abs. 2 GG korrigi ...
4. Die grundsätzliche Bindung an die Steuerverteilung gem&au ...
5. Betrachtet man die Verteilung des bundesstaatlichen Finanzaufk ...
6. Art. 107 GG bildet ebenso wie die übrigen finanzverfassun ...
a) Diese Ordnungsfunktion der Finanzverfassung schließt es  ...
b) Die normativen Festlegungen der Finanzverfassung weisen allerd ...
II.
1. Dem Wortlaut des Art. 107 Abs. 1 Satz 2 GG läßt sic ...
2. Näheren Aufschluß über die verfassungsrechtlic ...
a) Von Art. 107 Abs. 1 Satz 1 GG her, der dem Gesetzgeber diesen  ...
b) Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Rahmen der Sä ...
3. Die Entstehungsgeschichte bestätigt dieses Ergebnis. Bis  ...
4. Der Gehalt des Art. 107 Abs. 1 Satz 2 GG läßt sich  ...
III.
1. Die Eigenart des grundgesetzlichen Rahmens für den horizo ...
2. Art. 107 Abs. Satz 1 GG verlangt, daß die unterschiedlic ...
3. Finanzkraft der Länder ist ein unbestimmter Begriff, der  ...
4. Unberücksichtigt bleiben müssen bei der Ermittlung d ...
IV.
1. Das Grundgesetz geht in Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG davon aus, d ...
2. Auch wenn das Grundgesetz in Art. 107 Abs. 2 Satz 3 davon spri ...
3. Voraussetzung für die Gewährung von Bundesergän ...
a) Entschließt sich der Gesetzgeber, mit Hilfe der Bundeser ...
b) Berücksichtigt der Gesetzgeber bei der Gewährung von ...
D.
I.
1. § 5 Abs. 1 ZerlegungsG verstößt nicht gegen da ...
2. Die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 4 ZerlegungsG, wonach be ...
II.
1. § 7 Abs. 1 FAG ist jedenfalls insoweit mit Art. 107 Abs.  ...
2. § 7 Abs. 2 FAG ist insoweit mit Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG ...
a) Der Ertrag der bergrechtlichen Förderabgabe zählt se ...
b) Das bedeutet allerdings nicht, daß der Gesetzgeber von V ...
c) Unter den derzeit gegebenen Umständen hält sich der  ...
3. § 7 Abs. 3 FAG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar m& ...
4. Dagegen läßt sich die Abgeltung übermä&sz ...
III.
IV.
1. § 10 Abs. 2 Satz 2 FAG ist auch insoweit mit Art. 107 Abs ...
a) Es hält sich im Rahmen der Verfassung, daß Bewegung ...
b) Indem § 1 Abs. 2 Satz 3 FAG den Vomhundertsatz von den au ...
2. § 10 Abs 4 bis 7 FAG ist mit Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG un ...
V.
1. § 11a Abs. 1 FAG, der die Höhe der Bundesergänz ...
2. Die Regelung des § 11 a Abs. 2 FAG verstößt ge ...
E.
1. § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 10 Abs. 4 bis 7 und § 11 ...
2. § 5 Abs. 2 Satz 4 ZerlegungsG ist aus den dargelegten Gr& ...
F.
I.
1. Es bedarf keiner abschließenden Stellungnahme zu der Fra ...
2. Es bedarf ebenfalls keiner abschließenden Stellungnahme  ...
3. Jedenfalls würde es Sinn und Zweck der Regelungen des Gru ...
II.
1. Im verfassungsrechtlichen Schrifttum ist streitig, ob die Fina ...
a) Die Befürworter eines weiten Verständnisses von Fina ...
b) Die systematischen Überlegungen der Literatur knüpfe ...
c) Auch ein Blick in die Entstehungsgeschichte der Vorschriften & ...
d) Das Verständnis von Finanzkraft als Steuerkraft kann sich ...
2. Die Pflicht der finanzstärkeren Länder, den schw&aum ...
a) Tatsächlich ist der Finanzausgleich lange Jahre - mindest ...
b) Abgesehen von dem - besonders zu erörternden - Aufkommen  ...
c) Soweit die Beschränkung der "Finanzkraft" auf die Steuere ...
3. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte ist es meines Erachte ...
4. Als Folge dieses Ergebnisses ist auch die nur teilweise Einbez ...
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerich ...
b) Die Förderabgabe ist nach der Vorstellung des Gesetzgeber ...
III.
1. Die Förderabgabe hat nämlich auch gegenüber and ...
a) Wie bereits oben dargelegt ist, überträgt der Staat  ...
b) Mit der Rechtsübertragung geht Hand in Hand eine Entreich ...
2. Diesen besonderen Charakter der Förderabgabe - Entgelt f& ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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