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Informationen zum Dokument  BVerfGE 61, 319 - Ehegattensplitting  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. In den Streitjahren galten folgende Vorschriften: ...
a) Für 1973 (EStG 1971 in der Fassung vom 1. Dezember 1971 [ ...
b) Für 1975 und 1976 (EStG 1975 in der Fassung vom 5. Septem ...
c) Das Einkommensteuergesetz 1977 in der Fassung vom 5. Dezember  ...
2. Die Anwendung des Splittingtarifs führt zu einer gün ...
3. Der Gesetzgeber versucht der besonderen Belastung der Alleinst ...
4. Aufwendungen für den Unterhalt von Kindern werden bei All ...
5. Aufwendungen für die Beschäftigung von Hilfspersonal ...
II.
1. 1 BvR 620/78 ...
2. 1 BvR 1335/78 ...
3. 1 BvR 1104/79 ...
4. 1 BvR 363/80 ...
III.
1. Die Beschwerdeführer zu 1) und 4) sind der Auffassung, di ...
2. Die Beschwerdeführerin zu 2) ist der Auffassung, daß ...
3. Die Beschwerdeführerin zu 3) macht geltend, die Besteueru ...
IV.
1. Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerden f&uum ...
2. Die Bayerische Staatsregierung hält die Verfassungsbeschw ...
3. Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hält die Verfass ...
V.
B.
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwe ...
2. Von der Beschwerdeführerin zu 3) und dem Beschwerdefü ...
C.
I.
1. Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung sind die No ...
2. Prüfungsmaßstab für den Vergleich der steuerli ...
3. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß ...
4. In der Progressionszone des Einkommensteuertarifs, in der alle ...
a) Das Splittingverfahren entspricht dem Grundsatz der Besteuerun ...
b) Die Gründe, die den Splittingtarif für Eheleute rech ...
c) Soweit nicht Leistungen von dritter Seite, zum Beispiel Unterh ...
aa) Wenn alleinstehende Eltern einer Berufstätigkeit nachgeh ...
bb) Die durch Kinderbetreuungskosten geminderte wirtschaftliche L ...
cc) Für die schärfere Besteuerung von Alleinstehenden m ...
5. Die sachlich nicht gerechtfertigte schärfere Besteuerung  ...
II.
1. Er kann den Mangel im Steuerrecht selbst beheben. Er hat aber  ...
2. Entscheidet sich der Gesetzgeber dafür, der bei Alleinerz ...
3. Um einen Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit (Art. 3 A ...
4. Unbenommen bleiben dem Gesetzgeber andere Lösungen zur Be ...
D. -- I.
II.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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