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Informationen zum Dokument  BVerfGE 58, 177 - Inkompatibilität/Kreisangestellter  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. § 35 a der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i ...
2. Auch nach dem vorher geltenden Recht waren bestimmte Angestell ...
II.
III.
1. Der Niedersächsische Landtag hat beschlossen, von einer & ...
2. Zur Verfassungsbeschwerde hat sich weiterhin die Regierung des ...
B.
C.
1. Der Beschwerdeführer rügt mit der Verfassungsbeschwe ...
2. Der Beschwerdeführer ist durch die angegriffene Regelung  ...
D.
I.
1. Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG muß das Volk in den Gemein ...
2. Grundsätzlich hat mithin jeder Bürger der Gemeinde,  ...
II.
1. Art. 137 Abs. 1 GG gilt auch für die Beschränkung de ...
2. Eine auf Art. 137 Abs. 1 GG gestützte gesetzliche Regelun ...
III.
1. Der Landkreis führt über die kreisangehörigen G ...
2. Die Gefahr von Interessenkollisionen zwischen der Ausübun ...
IV.
1. Die angegriffene Inkompatibilitätsregelung erfaßt a ...
a) Die in der Verbindung von Gemeinderatsmandat und einem Dienstv ...
b) Sie ist auch nicht sachwidrig: Als leitende Angestellte sind n ...
2. Den damit verbundenen Gefahren kann entgegen der Auffassung de ...
3. Die Beschränkung der Wählbarkeit der leitenden Anges ...
E.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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