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Informationen zum Dokument  BVerfGE 56, 249 - Gondelbahn  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Am 4. Februar 1964 schlossen die Stadt Bad Dürkheim und H ...
2. In der Folgezeit bemühte sich die Gesellschaft, eine Gond ...
3. Nachdem auch andere Versuche, das Projekt zu realisieren, gesc ...
4. Im Februar 1968 beantragte die Gesellschaft nach den Vorschrif ...
5. Elf Betroffene stellten daraufhin Antrag auf gerichtliche Ents ...
II.
1. Zur rechtlichen Begründung tragen sie zusammengefaß ...
2. In tatsächlicher Hinsicht hat die Beschwerdeführerin ...
III.
1. Namens der Bundesregierung hat sich der Bundesminister fü ...
2. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich dahin geäußert, d ...
3. Die Dürkheimer Gondelbahn GmbH hält die Verfassungsb ...
4. Die Stadt Bad Dürkheim teilt die Ansicht der Gondelbahn G ...
IV.
1. Da die Gondelbahn GmbH erst Wochen nach Rechtskraft der Entsch ...
2. Mit dem Eingang ihrer Verfassungsbeschwerde haben die Beschwer ...
B.
I.
1. Die Auffassung der Stadt Bad Dürkheim, die Belastung der  ...
2. Auch der Einwand, die Enteignungen könnten schon deshalb  ...
II.
1. Eine Enteignung kommt dann in Frage, wenn eine öffentlich ...
2. Das Gesetz im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG bildet nicht  ...
3. Die Befugnis zum Erlaß von enteignungsrechtlichen Gesetz ...
a) Nach Art. 70 Abs. 1 GG steht den Ländern das Recht zum Er ...
b) Dem entspricht die landesrechtliche Regelung: Das Land Rheinla ...
4. Die angefochtenen Enteignungen sind nicht nach Maßgabe d ...
5. Da somit die angefochtenen Enteignungsbeschlüsse nicht na ...
6. Weil die angefochtenen Verwaltungsentscheidungen und die geric ...
7. Die Kostenentscheidung beruht auf § 34 Abs. 4 BVerfGG. ...
A.
1. Eine Enteignung ist nur dann verfassungsmäßig, wenn ...
2. Hieraus ergeben sich verfahrensrechtliche Folgerungen. ...
a) Wird im Verfahren der Verfassungsbeschwerde eine Enteignung mi ...
b) Die Ausklammerung der sich aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ergebe ...
B.
I.
1. Das Grundgesetz läßt eine Enteignung nur zum Wohle  ...
2. Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit  ...
a) Dieser wird verkannt, wenn die Enteignung lediglich vom "Recht ...
b) Die Auffassung der Gondelbahn GmbH, die Verfassung enthalte ke ...
3. Staatlicher, gegen das Eigentum gerichteter Zwang kann untersc ...
a) Die Begründung seiner Entscheidung ist zunächst dadu ...
b) Es besteht im vorliegenden Zusammenhang auch kein Anlaß, ...
4. Im Falle der klassischen Enteignung dient diese der Durchsetzu ...
a) Planung ist nicht Selbstzweck (sollte es jedenfalls nicht sein ...
b) Mit der Aussage, daß eine Enteignung nur "zum Wohle" der ...
II.
1. Die Enteignungen können nicht mit der Argumentation gerec ...
2. Das Oberlandesgericht rechtfertigt die Enteignungen zum Bau de ...
3. Unterstellt man, der Baulandsenat habe den Begriff der Erschli ...
4. Das Oberlandesgericht hat darüber hinaus den Grundsatz de ...
5. Dieser Frage kommt aus verfassungsrechtlicher Sicht aber auch  ...
III.
1. Das Oberlandesgericht hat ausgeführt: "Keine wesentliche  ...
a) Diese Aussage ist im Hinblick auf den eindeutigen und für ...
b) Das Oberlandesgericht hat nicht nur - wie oben dargelegt - in  ...
c) Wäre es dem Unternehmen gelungen - wie zunächst vers ...
2. Die Exekutive bedient sich in vielfältiger - hier im einz ...
3. Zu dem Einwand der Gesellschaft, es habe schon immer Enteignun ...
4. Neben der dargelegten grundrechtlichen Problematik muß b ...
a) Weil das Grundgesetz (nicht nur) in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG e ...
b) Die privatrechtliche Struktur eines Unternehmens ist nur dann  ...
5. Auf dieser Grundlage sind die Enteignungen zugunsten der Gonde ...
a) Zunächst ist nicht erkennbar, daß der Gesellschaft  ...
b) Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts und nach den Verfahrens ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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