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Informationen zum Dokument  BVerfGE 55, 37 - Bremer Modell  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Vorschriften, welche die Zusammensetzung von Universitäts ...
2. Vorschriften, welche die Freiheit des Studiums, die Rechte und ...
3. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist ferner die das Anh&o ...
II.
1. § 80 Abs. 4 und § 88 Abs. 1 und 2 BremHG liege als h ...
2. Auch § 5 Abs. 5 Satz 2, § 6 Abs. 4 Satz 2, § 38 ...
3. Mit den Verfassungsbeschwerden wurde schließlich die urs ...
4. Die Beschwerdeführer haben mit ausführlichen Begr&uu ...
III.
1. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen -- vertreten durch Prof ...
a) Soweit sich die Verfassungsbeschwerden gegen § 88 Abs. 2  ...
b) Soweit § 49 Abs. 2 Satz 1 BremHG angegriffen werde, best& ...
c) Die Verfassungsbeschwerden gegen § 102 Abs. 3 BremHG (in  ...
2. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat namen ...
3. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz hält die Verfassungsbe ...
4. Der Hochschulverband hat mitgeteilt, er teile die von den Besc ...
5. Die Vereinigten Deutschen Studentenschaften halten in ihrer St ...
B.
I.
II.
1. Durch § 88 Abs. 2 BremHG sind die Beschwerdeführer n ...
2. Die Beschwerdeführer werden auch durch § 49 Abs. 2 S ...
3. Schließlich ist die Zulässigkeit der Verfassungsbes ...
C.
I.
1. Die Universität Bremen ist als Reformuniversität err ...
2. Im Anschluß an das Hochschulurteil des Bundesverfassungs ...
3. Im Gesetzgebungsverfahren des Bundes versuchte der Senat der F ...
II.
III.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat im Hochschulurteil (BVerfGE 3 ...
2. Der Akademische Senat der Universität Bremen ist nach der ...
3. Diese Regelung über die Zusammensetzung der akademischen  ...
a) Der ausschlaggebende Einfluß, der den Professoren bei Fo ...
b) Die angegriffene Regelung des Mehrfachstimmrechts der Professo ...
c) Bei den einer Abstimmung vorausgehenden Beratungen sind die Ho ...
IV.
1. Während der bremische Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 und  ...
2. In diesem Gesamtzusammenhang des Ausgleichs zwischen den Recht ...
V.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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