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Informationen zum Dokument  BVerfGE 54, 53 - Ausbürgerung II  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Der 1913 in K. geborene Beschwerdeführer, der einer j&uum ...
2. Im Mai 1970 beantragte der Beschwerdeführer bei der Stadt ...
3. Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Beschwerdeführer K ...
a) Vor dem Verwaltungsgericht beantragte er sinngemäß, ...
b) Im Berufungsverfahren erweiterte der Beschwerdeführer sei ...
c) Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision des Beschwer ...
II.
III.
1. Der Bundesminister des Innern hält die Verfassungsbeschwe ...
2. Der Bayerische Ministerpräsident hält die Verfassung ...
B.
I.
1. Soweit die Verfassungsbeschwerde das Begehren des Beschwerdef& ...
2. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig, soweit sie das Be ...
a) Der Rechtsweg ist erschöpft (§ 90 Abs 2 Satz 1 BVerf ...
b) Der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzbedürfnis  ...
c) Der Antrag, das Bundesverfassungsgericht selbst möge die  ...
II.
1. Das Bundesverfassungsgericht ist bei der verfassungsrechtliche ...
2. Soweit sie zulässig ist, ist die Verfassungsbeschwerde un ...
a) Die Verfasser des Grundgesetzes gingen bei der Abfassung des A ...
b) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 14. F ...
c) Art 116 Abs 2 GG dient der Wiedergutmachung nationalsozialisti ...
d) Art 116 Abs 2 GG unterscheidet nicht zwischen solchen Verfolgt ...
e) Seinen Willen, deutscher Staatsangehöriger zu sein, bring ...
f) Daß sich die durch Art 116 Abs 2 GG getroffene Regelung  ...
g) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Art 11 ...
h) Die durch die Bekanntmachung des Reichsministers des Innern vo ...
3. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht Art 3 Abs 1 G ...
4. Eine Verletzung sonstiger Grundrechte oder grundrechtsgleicher ...
III.
IV.
1. Dem Beschluß des Senats kann nicht zustimmen, wer seine  ...
2. Die Beschlußgründe lassen jeden Anhaltspunkt daf&uu ...
3. Die an den Inhalt eines Antrages zu stellenden Anforderungen b ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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