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Informationen zum Dokument  BVerfGE 52, 223 - Schulgebet  Materielle Begründung

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A.
I. Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 647/70
1. Die Beschwerdeführer (im folgenden: Beschwerdeführer ...
2. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte in der genannten Entsche ...
3. Gegen die Anordnung des Schulrats und des Schulleiters haben d ...
4. Zu den Verfassungsbeschwerden haben der Hessische Ministerpr&a ...
a) Der Hessische Ministerpräsident hält die Verfassungs ...
b) Das Kommissariat der Bischöfe des Landes Hessen hält ...
c) Auch das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von K. h&au ...
II. Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 7/74
1. Der Beschwerdeführer (im folgenden: Beschwerdeführer ...
2. Das Verwaltungsgericht gab der Klage unter Berufung auf die ne ...
3. Die Berufung des Schulamts wies das Oberverwaltungsgericht f&u ...
4. Auf die Revision des Schulamts hob das Bundesverwaltungsgerich ...
5. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat der Beschwe ...
6. Zur Verfassungsbeschwerde haben der Bundesminister der Justiz  ...
a) Nach Auffassung des Bundesministers der Justiz wird das Grundr ...
b) Die Professoren H., I. und Sch. kommen in ausführlichen S ...
B.
I.
II.
C.
I.
1. Prüfungsmaßstab für die Beurteilung der durch  ...
2. Das Problem des Schulgebets ist zunächst in dem weiteren  ...
3. Sind unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwicke ...
a) Das Schulgebet, wie es Gegenstand der vorliegenden Verfassungs ...
b) Da das Schulgebet keinen Teil des Unterrichts im Sinne einer s ...
c) Wenn der Staat im genannten Sinne das Schulgebet außerha ...
4. Steht die Zulassung eines Schulgebets im dargestellten Sinn de ...
5. Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Beschwerdefüh ...
a) In Nordrhein-Westfalen (vgl. dazu BVerfGE 41, 88) sind seit de ...
b) In Hessen werden auf der Grundlage des Art. 56 Abs. 2 der hess ...
II.
1. Der Hessische Staatsgerichtshof meint, ein Schulgebet müs ...
2. Das Oberverwaltungsgericht Münster bezeichnet das wä ...
3. Der Widerspruch eines andersdenkenden Schülers oder seine ...
a) Als Ausweichmöglichkeiten kommen in Betracht: Der Sch&uum ...
b) Es ist zuzugeben, daß jede dieser Ausweichmöglichke ...
4. Dennoch kann nicht davon ausgegangen werden, daß das Aus ...
a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vom Beschwerdefüh ...
b) Über diese äußerlich-organisatorischen Ma&szli ...
c) Den Rest einer Sonderstellung, der ihm aufgrund seiner Nichtte ...
d) Im übrigen darf auch nicht außer acht gelassen werd ...
5. Unter Berücksichtigung all dieser Erwägungen wird im ...
III.
1. Gegen die Erwägungen, mit denen das Bundesverwaltungsgeri ...
2. Dagegen verletzen die in dem Verfahren 1 BvR 647/70 angefochte ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher
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