VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 52, 95 - Schleswig-Holsteinische Ämter  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Art 2 Abs. 1 und 2 der Landessatzung für Schleswig-Holste ...
2. Ämter bestanden in Schleswig-Holstein bereits, als die La ...
II.
III.
1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag tritt der Auffassung, da&s ...
2. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hält den Antr ...
IV.
V.
B.
C.
I.
II.
1. Die Landessatzung enthält keine Definition des Begriffes  ...
2. Die Landessatzung verwendet den Begriff Gemeindeverband in zwe ...
3. Die Entstehungsgeschichte der Landessatzung bestätigt das ...
a) In Schleswig-Holstein galt zunächst die preußische  ...
b) Im Gegensatz zu den Landkreisen waren die Ämter Neusch&ou ...
4. Der Verfassungsgeber von 1949 hat nach alledem als Gemeindever ...
III.
1. Das Land Schleswig-Holstein hat sich für die Erhaltung de ...
2. Im Gegensatz zu den amtsangehörigen Gemeinden sind die &A ...
a) Die Amtsordnung umschreibt das Amt lediglich als eine Kör ...
b) Gebietskörperschaften sind solche Körperschaften des ...
c) Der Gesetzgeber hat sich gegen eine gebietskörperschaftli ...
3. Lassen sich die Ämter in ihrer gegenwärtigen Ausgest ...
4. Die den Ämtern übertragenen Selbstverwaltungsaufgabe ...
a) Gemäß § 3 Abs. 1 AO führt das Amt die Sel ...
b) Eine ganz ähnliche Regelung, durch die keine wesentlichen ...
d) Ähnlich ist auch die Möglichkeit der Aufgabenüb ...
e) Auch soweit das Amt in § 63 Abs. 3 des Schulgesetzes, &se ...
f) Nach § 18 Abs. 1 GkZ können Gemeinden, Ämter, Z ...
g) Nach § 5 Abs. 2 AO kann auch der Kreis Selbstverwaltungsa ...
h) Neben den mehr verwaltungstechnischen Funktionen und den nur b ...
i) Daß sich die Ämter wie jeder Zweckverband organisie ...
5. Für die rechtliche Einordnung ist es ferner ohne Bedeutun ...
IV.
V.
VI.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).