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Informationen zum Dokument  BVerfGE 51, 1 - Rentenversicherung im Ausland  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Zahlung von Leistungen der Angestelltenversicherung bei Au ...
2. Unbeschadet der Bestimmungen der §§ 94ff AVG üb ...
3. In Abänderung älterer Normen, die die Möglichke ...
II.
1. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 111/74 ...
2. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 283/78 ...
3. Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich beide Beschwerdef&u ...
III.
1. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hält ...
a) Soweit die Verletzung des Art 3 Abs. 1 GG gerügt werde, s ...
b) Auch gegen andere Grundrechte werde nicht verstoßen. Art ...
2. Der 11. Senat des Bundessozialgerichts hat darauf hingewiesen, ...
3. Auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesm ...
a) Die Botschaft hat mitgeteilt, daß in Brasilien zwar kein ...
b) Das Generalkonsulat in Curitiba hat darauf hingewiesen, da&szl ...
c) Das deutsche Generalkonsulat in Porto Alegre hat darauf hingew ...
B.
I.
1. § 94 Abs. 1 Nr. 1 AVG bestimmt nach seinem Wortlaut nur,  ...
2. Die gesetzliche Zielsetzung hat sich im Laufe des Bestehens de ...
a) Schon § 34 Ziff. 4 des Gesetzes betreffend die Invalidit& ...
b) Bis zu diesem Zeitpunkt hat die gesetzliche Absicht der Ruhens ...
c) Der Gedanke, die nach der Entstehung der Bundesrepublik fortge ...
3. Nach alledem entspricht es der im Gesetzgebungsverfahren zum A ...
II.
1. Die Beschwerdeführerinnen können sich als Auslä ...
2. Die zur Prüfung gestellte Regelung benachteiligt beide Be ...
3. Nach Art 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber gehalten, wesentlich  ...
a) Die Ruhensregelung wird nicht dadurch gerechtfertigt, daß ...
b) Dem Bundesminister kann auch nicht darin gefolgt werden, da&sz ...
c) Wenn sich demnach weder die Zielvorstellung des Gesetzgebers v ...
4. Wenn es sonach auch hinreichende Gründe für eine Ung ...
III.
1. § 94 Abs. 1 Nr. 1 AVG verstößt nicht gegen Art ...
2. Ob die beanstandete Vorschrift auch am Maßstab des Art 1 ...
IV.
Abweichende Meinung des Richters Dr. Katzenstein zum Beschluß des Ersten Senats vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74 und 1 BvR 283/78 -
1. a) Die Zielsetzung des § 94 Abs. 1 Nr. 1 AVG ist in den B ...
b) Dieses Verfahren hat ergeben, daß durch die Ruhensregelu ...
2. Meine Bedenken bedeuten allerdings nicht, daß ich der Au ...
3. Die von der Mehrheit für geboten erachtete Möglichke ...
a) Allerdings könnte die auch von mir verfassungsrechtlich f ...
b) Indessen verändert sich die Rückgewähr von Beit ...
c) Ein Zahlenbeispiel mag das verdeutlichen. Es geht davon aus, d ...
d) Gegenüber der typischen Lage eines Auswanderers geht es a ...
4. Aus den Ausführungen zu 3) folgt m.E., daß auch die ...
Abweichende Meinung des Richters Dr. Faller und der Richterin Dr. Niemeyer zum Beschluß des Ersten Senats vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74 und 1 BvR 283/78 -
I.
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 04.12.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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