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Informationen zum Dokument  BVerfGE 50, 217 - Gebührengesetz NRW  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
1. Nach der Meinung des vorlegenden Gerichts kommt es für se ...
2. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verstößt &s ...
IV.
1. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen h&au ...
2. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens schließt sich i ...
3. Nach Meinung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist ...
4. Der II. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land No ...
B. -- I.
II.
1. Das Grundgesetz enthält -- jedenfalls für Gebüh ...
2. § 15 Abs. 4 Satz 2 GebG NW verstößt gegen Art. ...
a) Diese Bestimmung legt als Gebührenmaßstab für  ...
aa) Wird gegen eine gebührenpflichtige Sachentscheidung erfo ...
bb) Dennoch verknüpft § 15 Abs. 4 Satz 2 GebG NW beide  ...
cc) Daran ändert es grundsätzlich auch nichts, daß ...
b) Auch der weitere mit der Regelung verfolgte Zweck, dem Kostens ...
c) § 15 Abs. 4 Satz 2 GebG NW ist auch nicht deshalb als mit ...
d) Angesichts der vom Gesetzgeber beabsichtigten und getroffenen  ...
3. Da § 15 Abs. 4 Satz 2 GebG NW gegen Art. 3 Abs. 1 GG vers ...
4. Die Grundgesetzwidrigkeit des § 15 Abs. 4 Satz 2 GebG NW  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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