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Informationen zum Dokument  BVerfGE 48, 64 - Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Baye ...
2. Nach dem bisher geltenden Recht konnten im Freistaat Bayern nu ...
3. Die Gemeinderatsmitglieder werden im Freistaat Bayern auf die  ...
II.
1. Der Beschwerdeführer zu 1) ist Angestellter der gemeinn&u ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) ist Geschäftsführer  ...
3. Der Beschwerdeführer zu 3) ist als Studienleiter an der M ...
4. Der Beschwerdeführer zu 4) ist wie der Beschwerdefüh ...
5. Der Beschwerdeführer zu 5) ist bei der Sparkasse I. als H ...
III.
1. Mit ihren Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdef&u ...
2. Gleichzeitig mit ihren Verfassungsbeschwerden haben die Beschw ...
IV.
1. Der Bayerische Landtag hat ohne Begründung mitgeteilt, da ...
2. Die Bayerische Staatsregierung hält die Verfassungsbeschw ...
3. Nach Auffassung des Bayerischen Senats sind die Verfassungsbes ...
B.
1. Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung eines in & ...
2. Die Beschwerdeführer sind durch die angegriffene Regelung ...
3. Das Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführer bleibt dav ...
C.
I.
II.
1. Als Ermächtigung hierzu kommt allein Art. 137 Abs. 1 GG i ...
2. Art. 137 Abs. 1 GG verlangt eine gesetzliche Regelung. Die Vor ...
3. Art. 127 Abs. 1 GG ermächtigt den Gesetzgeber, nur bestim ...
4. Art. 137 Abs. 1 GG läßt gesetzliche Beschränku ...
III.
IV.
1. Der Beschwerdeführer zu 1) ist Leiter des Büros der  ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) ist Geschäftsführer  ...
3. Der Beschwerdeführer zu 5) ist Sparkassenoberamtsrat bei  ...
V.
1. Soweit sich danach ergeben hat, daß die angegriffene Reg ...
2. Die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer zu 1), 3) ...
VI.
I.
1. Mit der Senatsmehrheit bin ich der Auffassung, daß Besch ...
2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fallen u ...
3. Neben den Beamten nennt Art. 137 Abs. 1 GG die "Angestellten d ...
4. Über den Wortlaut des Art. 137 Abs. 1 GG hinaus erweitert ...
a) Die Einbeziehung bestimmter (leitender) Angestellter von priva ...
b) Die Senatsmehrheit beschränkt die Anwendbarkeit des Art.  ...
5. Wenn man - über den reinen Wortlaut des Art. 137 Abs. 1 G ...
a) Art. 137 Abs. 1 GG spricht von "Angestellten" ohne eine Beschr ...
b) Folgt man dieser Auffassung, so ist eine davon unterschiedlich ...
aa) Die nach dem Sinn des Art. 137 Abs. 1 GG zu verhindernde "Gef ...
bb) Auch der Umstand, ob der Betrieb öffentlich-rechtlich al ...
c) Die von der Senatsmehrheit getroffene Entscheidung entspricht  ...
d) Diese Auslegung des Art. 137 Abs. 1 GG führt zwar dazu, d ...
II.
1. Der Senatsmehrheit stimme ich darin zu, daß die Regelung ...
2. Die Erweiterung auf Angestellte der von der Gemeinde verwaltet ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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