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Informationen zum Dokument  BVerfGE 47, 46 - Sexualkundeunterricht  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Bundesverwaltungsgericht - VII. Senat - begehrt in dem Nor ...
2. Der Vorlage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: ...
a) Am 3. Oktober 1968 beschloß die Ständige Konferenz  ...
b) Gemäß diesen Empfehlungen erließ die Schulbeh ...
c) Die Kläger des Ausgangsverfahrens, Eltern von drei Kinder ...
3. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesverfassungsgericht  ...
a) Der Senat der Freien und Hansestadt teilt die Zweifel des Bund ...
b) Die übrigen Landesregierungen haben auf Anfrage des Bunde ...
c) Die Kläger des Ausgangsverfahrens haben auf ihre dort abg ...
4. Das hamburgische Schulgesetz vom 9. Dezember 1966 ist durch da ...
II.
1. Die Beschwerdeführer zu 1) und 2) in dem Verfassungsbesch ...
2. Die Beschwerdeführer haben gegen den Beschluß des V ...
3. Das Kultusministerium Baden-Württemberg ist der Ansicht,  ...
B.
I.
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1) ist ...
a) Das vorläufige Rechtsschutzverfahren der einstweiligen An ...
b) Lediglich soweit dieser Beschwerdeführer nach Ablauf der  ...
2. Dagegen sind die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdefüh ...
a) Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) is ...
b) Die von der Beschwerdeführerin zu 3) eingelegte Verfassun ...
C. - I.
1. Für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist zunäch ...
a) Es geht hierbei um reine Information über Tatsachen, vor  ...
b) Auf der Kenntnis der Tatsachen und Vorgänge im Sexualbere ...
c) Die Unterscheidung zwischen der allgemeinen Wissensvermittlung ...
2. Prüfungsmaßstab für die Beantwortung der in di ...
a) Art. 6 Abs. 2 GG bezeichnet Pflege und Erziehung der Kinder al ...
b) Geht man hiervon aus, so ist zunächst zu fragen, ob der S ...
c) Auch die Rechte des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG werden durch d ...
3. Aus alledem ergibt sich, daß die Sexualerziehung in der  ...
a) Soweit es sich allerdings nur um die von Wertungen freie Mitte ...
b) Bei der eigentlichen Sexualerziehung in der Schule muß e ...
II.
III.
1. Wortlaut und Sinngehalt des § 28 SchulG und § 2 Abs. ...
2. Danach wäre die Schulbehörde auch für die Einf& ...
3. Dem Vorbehalt des Gesetzes ist auch nicht dadurch Genüge  ...
4. Es bleibt auch, wie das vorlegende Gericht zutreffend ausgef&u ...
5. Dies bedeutet allerdings nicht, daß es von Verfassungs w ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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