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Informationen zum Dokument  BVerfGE 39, 96 - Städtebauförderungsgesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. Das mit Zustimmung des Bundesrates ergangene Städtebauf&o ...
2. Städtebauliche Sanierung und Entwicklung ist Sache der L& ...
3. Der Bund gewährt seine Finanzhilfen den Ländern in H ...
III.
1. Die Bayerische Staatsregierung hat beantragt, im Verfahren der ...
a) § 72 Abs. 3 Satz 3 und 4 StBauFG greife in entscheidender ...
b) Demgegenüber ermächtige Art. 104a Abs. 4 GG den Bund ...
2. Für die Bundesregierung hat sich der Bundesminister f&uum ...
a) § 72 Abs. 3 Satz 3 StBauFG besage zwar, daß der Bun ...
b) In dieser Auslegung seien die angegriffenen Vorschriften mit A ...
B.
1. Zwar sind die bisherigen Bundesprogramme nach § 72 Abs. 1 ...
2. Der Antrag beschränkt sich auf die verfassungsrechtliche  ...
C.
I.
1. Die Verfassung des Bundesstaates bedarf einer stabilen Verteil ...
2. Art. 104a Abs. 4 Satz 1 GG enthält die verfassungsrechtli ...
a) Die Vorschrift fügt sich in die bundesstaatliche Finanzve ...
b) Art. 104a Abs. 4 GG hat eine ungeregelte und deshalb umstritte ...
3. Die Befugnis aus Art. 104a Abs. 4 Satz 1 GG, den Ländern  ...
4. Auf dieser Grundlage kann der Bund Mittel bereitstellen, aus d ...
a) Der Bund entscheidet zunächst allein die Frage, ob Finanz ...
b) Bei der Zweckbindung der Finanzhilfen, d. h. der Bestimmung, w ...
5. Die Bundesgesetze nach Art. 104a Abs. 4 Satz 2 GG legen nicht  ...
a) Wenn, wie hier - und auf diese Fallgestaltung beschränken ...
b) Enthalten einzelne oder alle Landesprogramme mit der Anzahl de ...
c) Dagegen läßt Art. 104a Abs. 4 GG seinem Inhalt und  ...
6. Entsprechendes gilt, wenn Bund und Länder das Nähere ...
II.
1. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme ...
2. Der Auftrag des § 71 Abs. 3 StBauFG, die Finanzhilfen zur ...
3. § 72 Abs. 1 und 3 StBauFG regeln auf dieser Grundlage das ...
4. § 71 Abs. 1 und 3 Satz 3 StBauFG begründet für  ...
5. Soweit das Städtebauförderungsgesetz nicht selbst di ...
6. Der Antrag der Bayerischen Staatsregierung wendet sich ferner  ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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