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Informationen zum Dokument  BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch I  Materielle Begründung

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A.
I.
1. Das Fünfte Gesetz zur Reform des Strafrechts (5. StrRG) v ...
2. Nach bisherigem Recht war die Abtötung der Leibesfrucht e ...
3. Die Strafvorschrift des § 218 StGB geht in ihrem Kern auf ...
4. a) Das generelle Abtreibungsverbot war von Anfang an Gegenstan ...
b) Während der Weimarer Republik war im Rahmen der - allerdi ...
c) In der nationalsozialistischen Zeit wurde die Abtreibung vorne ...
5. Als vorläufiges Ergebnis der nach 1945 wiederaufgenommene ...
6. Anfang 1972 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Fü ...
a) wenn der Abbruch der Schwangerschaft nach den Erkenntnissen de ...
b) wenn nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft dri ...
c) wenn an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach § 176 ...
d) wenn der Abbruch der Schwangerschaft angezeigt ist, um von der ...
7. Zur Unterstützung der strafrechtlichen Reform durch sozia ...
8. Am 21. Juni 1974 ordnete das Bundesverfassungsgericht auf Antr ...
II.
1. Das Gesetz enthalte in Art. 6 und 7 Änderungen der Strafp ...
2. Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als das fundamental ...
a) Der Gesetzgeber verletze seine Pflicht schon dadurch, daß ...
b) Ferner entziehe der Gesetzgeber durch die Aufhebung der Strafb ...
c) Aber selbst wenn man unterstelle, daß der Staat den Schw ...
3. Die Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zw&oum ...
III.
1. Der Bundesminister der Justiz, der sich namens der Bundesregie ...
a) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Ju ...
b) Die im Fünften Strafrechtsreformgesetz vorgesehene Friste ...
c) Die Fristenregelung des Fünften Strafrechtsreformgesetzes ...
d) Die bedingte Rücknahme der Strafdrohung für den Schw ...
2. Für den Deutschen Bundestag hat der Bundestagsabgeordnete ...
IV.
B.
1. Das Gesetz ändert zwar in den Artikeln 6 und 7 die Strafp ...
2. Das Fünfte Strafrechtsreformgesetz enthält selbst ke ...
3. Den antragstellenden Landesregierungen kann auch nicht gefolgt ...
4. Schließlich kann auch aus dem engen Zusammenhang des F&u ...
C.
I.
1. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt auch das sich im Mutterle ...
a) Die ausdrückliche Aufnahme des an sich selbstverstän ...
b) Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen v ...
c) Gegenüber dem Einwand, "jeder" bezeichne sowohl in der Um ...
d) Zur Begründung dieses Ergebnisses läßt sich au ...
e) Bei den Beratungen des Fünften Strafrechtsreformgesetzes  ...
2. Die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schüt ...
3. Hingegen braucht die im vorliegenden Verfahren wie auch in der ...
II.
1. Die Schutzpflicht des Staates ist umfassend. Sie verbietet nic ...
2. die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in  ...
3. Von hier aus erschließt sich die von der Verfassung gefo ...
III.
1. Dabei gilt auch und erst recht für den Schutz des ungebor ...
2. Die Frage, inwieweit der Staat von Verfassungs wegen verpflich ...
a) Aufgabe des Strafrechts war es seit jeher, die elementaren Wer ...
b) Indes kann Strafe niemals Selbstzweck sein. Ihr Einsatz unterl ...
3. Die Verpflichtung des Staates zum Schutz des werdenden Lebens  ...
D.
I.
II.
1. Die von der Verfassung geforderte rechtliche Mißbilligun ...
2. Eine - formale - gesetzliche Mißbilligung des Schwangers ...
a) Diese Auffassung wird zunächst dem Wesen und der Funktion ...
b) Die pauschale Abwägung von Leben gegen Leben, die zur Fre ...
c) Einer - prinzipiell abzulehnenden - "Gesamtrechnung" fehlt &uu ...
3. Die in § 218c Abs. 1 StGB vorgesehene Beratung und Unterr ...
a) Die Unterrichtung über die zur Verfügung stehenden & ...
b) Besonders bedenklich ist, daß die Unterrichtung übe ...
c) Weiterhin ist den Erfolgsaussichten abträglich, daß ...
III.
IV.
E.
A. -- I.
1. Die in diesem Verfahren begehrte Prüfung verläß ...
2. Da die Grundrechte als Abwehrrechte von vornherein ungeeignet  ...
II.
1. Unser stärkstes Bedenken richtet sich dagegen, daß  ...
2. Auch die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes spricht dageg ...
B.
I.
1. Die zunächst eindrucksvollen Ausführungen über  ...
2. Die Prüfung, ob trotz der genannten Besonderheiten auch z ...
a) Diese Verhältnisse sind in erster Linie geprägt durc ...
b) Für die Entscheidung des Gesetzgebers, wie diese Zust&aum ...
3. In dieser Gesamtsituation ist die "Eindämmung der Abtreib ...
4. Auch die Mehrheit erkennt die gesetzgeberische Absicht, durch  ...
a) Die Eignung von Strafsanktionen für den beabsichtigten Le ...
b) Wie immer aber die Schutzwirkung von Strafdrohungen zu beurtei ...
5. Da nach alledem jede Lösung unter dem Gesichtspunkt des L ...
II.
1. Es kann dahingestellt bleiben, wieweit die neuere Strafrechtsw ...
2. Unser wesentlicher Einwand richtet sich dagegen, daß die ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Sabrina Gautschi
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