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Informationen zum Dokument  BVerfGE 38, 348 - Zweckentfremdung von Wohnraum  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Das "Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung ...
2. Auf Grund dieser Ermächtigung erließ die Hessische  ...
II.
1. Der Betroffene zu 1) des Ausgangsverfahrens ist Eigentüme ...
2. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main -- Amt für Wohn ...
III.
1. Die vorgelegte Vorschrift sei entscheidungserheblich. Denn der ...
2. Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MR VerbG enthalte ein allgemeine ...
3. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verlange, daß bei einem Gesetz, ...
IV.
1. Die Bundesregierung hält den Vorlagebeschluß nicht  ...
a) Art. 6 MR VerbG sehe vor, daß die Zweckentfremdung von W ...
b) Die Ermächtigung des Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MR Ver ...
c) Die vorgelegte Vorschrift genüge auch den Anforderungen d ...
2. Die Hessische Landesregierung hat sich wie folgt geäu&szl ...
a) Die Vorlage sei unzulässig. Das Oberlandesgericht habe di ...
b) Die Vorlage sei auch unbegründet. ...
3. Die Betroffenen des Ausgangsverfahrens haben sich nicht ge&aum ...
B.
1. Der Vorlagebeschluß entspricht den formellen Anforderung ...
2. Das Oberlandesgericht hat nicht die das Bußgeld unmittel ...
3. Die Erste Hessische Verordnung über die Zweckentfremdung  ...
C.
I.
1. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Ermächtigungsnorm ...
2. Der Inhalt der Ermächtigung des Art. 6 § 1 Abs. 1 Sa ...
3. Der Zweck der Ermächtigung ergibt sich ebenfalls unmittel ...
a) Dieser Zweck ist dem Gesetzeswortlaut mit hinreichender Bestim ...
b) Diese Begrenzung des Ermächtigungszweckes, wie sie sich a ...
c) Der enge Zweck der Ermächtigung schließt nicht aus, ...
4. Art. 6 § 1 Abs. 1 MRVerbG bestimmt auch das Ausmaß  ...
a) Zunächst begrenzt der dargestellte Zweck der Ermächt ...
b) Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG ist auch nicht etwa desh ...
5. Die Verfassungsmäßigkeit von Art. 6 § 1 Abs. 1 ...
II.
1. Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG ermächtigt zur Einf ...
2. Verfassungsrechtlich unbedenklich ist schließlich, da&sz ...
III.
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Markus Lang
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