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Informationen zum Dokument  BVerfGE 38, 258 - Magistratsverfassung Schleswig-Holstein  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung in der Fassung der ...
2. Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters und d ...
3. Die Sachgebiete der Stadträte bestimmte nach bisherigem R ...
II.
1. Die Antragsteller des Normenkontrollverfahrens haben mit Schri ...
2. Die Verfassungsbeschwerde der Stadt Kiel macht sich die Argume ...
III.
1. Für den Schleswig-Holsteinischen Landtag hat sich dessen  ...
2. Für die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat sich  ...
IV.
B.
1. Der Normenkontrollantrag ist zulässig. Er ist von 27 Abge ...
2. Gegen die Zulässigkeit der auf Art. 28 GG gestützten ...
C. -- I.
1. Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sieht für ...
2. Die Landessatzung von Schleswig-Holstein bekennt sich in Artik ...
3. Nach Art. 2 Abs. 2 LS bekundet das Gemeindevolk seinen Willen  ...
a) Zweck und Ziel der Neufassung des § 64 Abs. 3 GO ist es,  ...
b) Danach wäre eine Bestellung der hauptamtlichen Magistrats ...
c) Dieser aus den Besonderheiten des vorgegebenen Sachverhalts fo ...
4. Der von Art. 2 Abs. 2 LS geforderte Legitimationszusammenhang, ...
a) Nach § 64 Abs. 3 Satz 6 GO kann die Stadtvertretung einen ...
b) Legitimieren kann schließlich auch nicht die in § 6 ...
5. Da sich die Nichtigkeit der genannten Bestimmungen schon aus d ...
6. Diese Entscheidung ist mit fünf gegen drei Stimmen ergang ...
7. Das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, bei der Auswahl der haup ...
II.
1. § 64 Abs. 2 Satz 1 GO ist mit der Landessatzung vereinbar ...
2. Aus Art. 28 GG, der auf die Verfassungsbeschwerde hin als zwei ...
3. Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen. ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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