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Informationen zum Dokument  BVerfGE 34, 216 - Coburg  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
1. Sie verfolgten in diesem Verfahren nicht eigene Rechte, sonder ...
2. Die Rückkreisung von Neustadt durch die Verordnung vom 27 ...
3. Die Bayerische Staatsregierung hat vorgetragen: ...
B. -- I.
1. Die Rechte aus dem Vertrag sind entsprechend dem zur Gänz ...
2. Die beiden Antragsteller, die Städte Coburg und Neustadt  ...
3. Der Antrag ist fristgerecht gestellt: Die Verordnung ist am 27 ...
II.
1. Der Staatsvertrag vom 14. Februar 1920 gilt heute noch und ist ...
2. Der Text des § 2 des Vertrags ergibt eindeutig, was in Sa ...
3. Die Vereinbarung fällt auch nicht nach dem Grundsatz vom  ...
4. Eine vertraglich unbeschränkt und vorbehaltlos gegebene G ...
a) Hier ist zu entscheiden, ob die genannte Regel von einer Verpf ...
b) Die clausula rebus sic stantibus ist ungeschriebener Bestandte ...
c) Diese Auslegung ergibt: Der ungeschriebene Verfassungssatz von ...
5. Nach dem dargelegten Inhalt der clausula im Staatsvertragsrech ...
a) Die Verhältnisse in der öffentlichen Verwaltung habe ...
b) Eine gebietliche Neugliederung der Staatsverwaltung, wie sie m ...
6. Dieser Rechtsstreit hätte sich erübrigt, wenn sich d ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher, Sven Broichhagen
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