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Informationen zum Dokument  BVerfGE 31, 113 - Jugendgefährdende Schriften  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender S ...
2. Über die Aufnahme in die Liste entscheidet eine Bundespr& ...
3. Nach § 15 GjS ist eine vorläufige Indizierung mö ...
4. Nach § 15a Abs. 1 GjS kann die Aufnahme der Schrift in di ...
II.
1. Mit der Entscheidung vom 27. August 1969 ordnete die Bundespr& ...
2. Das Verwaltungsgericht Köln hat sein Verfahren ausgesetzt ...
III.
1. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit h&a ...
2. Die Bundesprüfstelle spricht sich für eine verfassun ...
3. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfal ...
B. - I.
II.
1. Die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes ist gegeben.  ...
2. § 15 Abs. 1 GjS ist mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinba ...
a) Über die Aufnahme einer Schrift in die Liste der jugendge ...
b) § 15 Abs. 1 GjS stellt eine die allgemeine Regelung des & ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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