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Informationen zum Dokument  BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Nach dem Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und ande ...
2. Der Beschwerdeführer ließ sich im Jahre 1964 von Be ...
3. In diesem Beschluß hatte das Landgericht Lüneburg d ...
II.
1. Das Landgericht habe, so trägt er zur Begründung vor ...
2. In seinem am 22. Februar 1965 beim Bundesverfassungsgericht ei ...
III.
1. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei v ...
2. Im übrigen sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet ...
B.
1. Die Rüge, Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt, ist verspä ...
2. Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde zulässig. ...
C. - I.
1. Das Landgericht hat bei der Feststellung, die Herstellung und  ...
2. Jedoch hat das Landgericht bei der Anordnung der Einziehung di ...
II.
1. Die deutsche Verfassungsgeschichte kennt bis zum Jahre 1945 ke ...
2. a) Die Informationsfreiheit steht in der grundgesetzlichen Ord ...
b) Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt nicht nur ein aktives Han ...
c) Die Informationsfreiheit ist verfassungsrechtlich nur dann gew ...
III.
1. Hiernach ist die vom Einziehungsbeschluß des Landgericht ...
2. Bei der von dem Landgericht auf Grund des hier dargelegten Sin ...
a) Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme, eine  ...
b) Die Zurückdrängung der Informationsfreiheit wird sch ...
c) Die Einziehung stützt sich nach dem Tenor des Beschlusses ...
d) Sollte das Landgericht bei der Abwägung einen Vorrang der ...
3. Bereits die Rüge der Verletzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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