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Informationen zum Dokument  BVerfGE 21, 312 - Wasser- und Schiffahrtsverwaltung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
B. -- I.
II.
1. Eine Bundeswasserstraße ist immer zugleich Verkehrsweg u ...
2. Sowohl im Bereich der Wasserstraßenverwaltung als auch i ...
3. Die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Land Hessen und dem B ...
a) Art. 89 Abs. 2 Satz 1 GG selbst enthält diese Grundlage n ...
b) Auch das Gesetz über die vermögensrechtlichen Verh&a ...
c) Ebensowenig enthalten das Gesetz über die Aufgaben des Bu ...
d) Abwegig ist die Annahme, daß das Landeswasserrecht, "sow ...
e) Eine bloße Berufung auf den "status quo", der mangels bu ...
f) Auch der Bund hält im übrigen die Verabschiedung ein ...
4. Aus den Überlegungen zu Ziff. B, II, 3 ergibt sich, da&sz ...
5. Daneben kommt ein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz ...
6. Zum Teil stützen die Behörden der Bundeswasserstra&s ...
a) Es trifft auch nicht zu, daß sowohl Landes- als auch Bun ...
b) Es mag dahinstehen, ob das Hessische Verwaltungsgebühreng ...
7. Die Hessische Landesregierung hat unter Ziffer II ihres Antrag ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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