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Informationen zum Dokument  BVerfGE 21, 271 - Südkurier  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, verlegt in Konstanz di ...
2. Das Sozialgericht legt die Vorschrift dahin aus, daß sie ...
III.
IV.
B.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist rechtzeitig. Zwar ist das Urteil ...
2. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist nicht auf natürlich ...
C.
I.
II.
1. Die angegriffene Vorschrift wäre ein allgemeines Gesetz,  ...
a) Die erstmalig durch das Gesetz vom 23. Dezember 1956 geschaffe ...
b) Indes bedarf die nach dem Wortlaut der Legaldefinition erfa&sz ...
c) Der Arbeitsvermittlung ist eigentümlich, daß zwisch ...
d) Von diesem Blickpunkt aus enthält die Veröffentlichu ...
e) Weiterhin ist bei der Auslegung der Legaldefinition folgendes  ...
f) Schließlich sprechen auch die Strafbestimmungen gegen di ...
2. Nach dem Erörterten betreibt die Presse dadurch, daß ...
a) Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 AVAVG ist nicht nur die Arbeitsve ...
b) Aus diesem so begrenzten Begriff der Anwerbung folgt zunä ...
c) Durch die Veröffentlichung des ausländischen Stellen ...
d) Dem entspricht auch die Rechtswirklichkeit in dem Falle, da&sz ...
e) Dies hat der Gesetzgeber auch offenbar erkannt. Ebensowenig wi ...
f) Das Bundesverfassungsgericht verkennt nicht, daß eine Wi ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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