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Informationen zum Dokument  BVerfGE 21, 150 - Weinwirtschaftsgesetz  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
B.
1. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstr.) hat auf Grund des A ...
2. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, für die sich das ...
3. Die Bundesregierung hat unter Hinweis auf die Ausführunge ...
C.
D.
I.
II.
1. Die Anbaubeschränkung nach § 1 des Weinwirtschaftsge ...
2. Ziel des Weinwirtschaftsgesetzes ist es, dem deutschen Wein au ...
3. Daß die Erhaltung der besonderen Qualität des deuts ...
4. Das Verbot der Neu- oder Wiederanpflanzung von Weinreben auf u ...
5. Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, die Ziele des Geset ...
6. Zur Frage der Zumutbarkeit des Mittels der Anbaubeschränk ...
a) Bund und Länder stellen laufend hohe Zuschüsse f&uum ...
b) Es ist nicht zu verkennen, daß der Vollzug des Gesetzes  ...
7. Auch Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Die Anbaubeschr&aum ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher, Fabian Beer
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