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Informationen zum Dokument  BVerfGE 18, 172 - Inkompatibilität/Oberstadtdirektor  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Die Beschwerdeführer sind Gemeindedirektoren (Oberstadtdi ...
2. Das Niedersächsische Beamtengesetz vom 14. Juli 1960 (GVB ...
II.
1. Der niedersächsische Gemeindedirektor sei kein Beamter im ...
2. Angesichts der Verbundenheit des Gemeindedirektors mit den pol ...
3. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerich ...
4. Für Hochschullehrer gelte § 105 Abs. 1 NBG nicht; ei ...
III.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesrat, der Bundesregi ...
2. Von einer mündlichen Verhandlung ist keine weitere Fö ...
B. -- I.
1. Die Verfassungsbeschwerden sind zulässig. Sie richten sic ...
2. Soweit die Beschwerdeführer auch die Verletzung von Art.  ...
II.
1. Art. 137 Abs. 1 GG ermächtigt den Gesetzgeber, die "W&aum ...
2. Auch die Auffassung der Beschwerdeführer, die in den &sec ...
3. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Gesetzgeber hinsichtlich ...
a) § 105 NBG beschränkt die Wählbarkeit aller Beam ...
b) Art. 137 Abs. 1 GG will die organisatorische Gewaltenteilung g ...
4. Die angefochtenen Vorschriften behandeln auch nicht verschiede ...
a) Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses -- de ...
b) aa) Nach § 70 GO wird in Gemeinden bis zu 2000 Einwohnern ...
bb) Beim Hochschullehrer scheidet nach der Art seiner Aufgabe, di ...
5. Der Gesetzgeber durfte auch die Gemeindedirektoren in ihrer W& ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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