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Informationen zum Dokument  BVerfGE 17, 371 - Zahl der Notarstellen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

I.
1. Im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart bestehen drei Formen des ...
2. Mit Beschluß vom 11. April 1962 hat das Oberlandesgerich ...
3. Der Antragsteller des Ausgangsverfahrens hat sich den Ausf&uum ...
4. Die Bundesregierung hält § 4 Abs. 1 BNotO für v ...
5. Auch die Regierung des Landes Baden-Württemberg hält ...
6. Der Bundesgerichtshof hat gemäß § 80 Abs. 4 BV ...
II.
III.
1. Die Hauptaufgabe des Notars besteht in der Beurkundung von Rec ...
2. Wie der Staat öffentliche Aufgaben erledigen lassen will, ...
3. Der Notar übt ein "öffentliches Amt" aus. Sein Beruf ...
4. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 BNotO, die ihrem Inhalt nac ...
5. An diesem Ergebnis ändert sich auch dadurch nichts, da&sz ...
6. § 4 Abs. 1 BNotO ist daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinba ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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