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Informationen zum Dokument  BVerfGE 17, 172 - Freiburger Polizei  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. In dem im Jahre 1952 gebildeten Land Baden-Württemberg wa ...
2. Nach Angaben der Landesregierung Baden-Württemberg hatte  ...
II.
1. Mit Schreiben vom 1. März 1956 forderte das Regierungspr& ...
2. Durch Beschluß vom 23. Januar 1961 hat der Verwaltungsge ...
3. Durch Beschluß vom 23. Juni 1962 hat der Verwaltungsgeri ...
a) Der Verwaltungsgerichtshof meint, es liege nahe anzunehmen, da ...
b) Die Personalhoheit der Gemeinden sei ein wesentlicher Teil ihr ...
III.
1. Der baden-württemberg. Ministerpräsident hat dargele ...
2. Die Stadt Freiburg i. Br. hat sich in vollem Umfang den Darleg ...
B. - I.
1. Die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit Art. 28 Abs. 2 Satz ...
2. Der Zulässigkeit der Vorlage an das Bundesverfassungsgeri ...
3. Die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, für seine Entsch ...
4. Der Verwaltungsgerichtshof legt § 84 Abs. 2 PolG dahin au ...
II.
1. Die Vorschrift ist insbesondere vereinbar mit Art. 28 Abs. 2 S ...
a) § 84 Abs. 2 Satz 1 PolG kann zwar-anders als die baden-w& ...
b) Gewisse Beeinträchtigungen der Personalhoheit der Gemeind ...
c) Auch abgesehen von allgemeinen Einstellungspflichten und von E ...
d) Zudem kennt das frühere badische Verwaltungsrecht eine Re ...
2. Nach § 84 Abs. 2 PolG werden alle Bediensteten in den Die ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.03.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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