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Informationen zum Dokument  BVerfGE 11, 64 - Hausratentschädigung  Materielle Begründung

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A. -- I.
II.
1. Das Bundesverwaltungsgericht hält diese Bestimmungen f&uu ...
a) Nach § 293 Abs. 2 Satz 1 und 2 LAG und § 16 Abs. 3 S ...
b) Ferner sieht es das Bundesverwaltungsgericht als einen Versto& ...
c) Bedenken gleicher Art erhebt das Bundesverwaltungsgericht schl ...
2. Die Bundesregierung ist unter Verzicht auf mündliche Verh ...
B.
C.
I.
1. Es liegt zwar in der Natur der Sache, daß die Entsch&aum ...
2. Auch die Art der Abweichung von der erbrechtlichen Ordnung dur ...
II.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach ausgesproche ...
2. Die Bindung des Gesetzgebers an das Gleichheitsgebot des Art.  ...
3. Auch der rechtsstaatliche Grundsatz der Rechtssicherheit ist d ...
a) Das Rechtsstaatsprinzip verlangt zwar eine gewisse Rechtsbest& ...
b) Nach bürgerlichem Recht war der zum Nachlaß des ers ...
aa) Dabei bestanden schon, unabhängig davon, ob ein verwitwe ...
bb) Bestand sonach schon bei einer beliebigen ungeteilten Erbenge ...
c) Die Rechtsstellung eines in einer ungeteilten Erbengemeinschaf ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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