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Informationen zum Dokument  BVerfGE 10, 302 - Vormundschaft  Materielle Begründung

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I.
1. Beide Beschwerdeführer sind volljährige Entmünd ...
a) Der am 2. Juli 1907 geborene Beschwerdeführer zu 1) befin ...
b) Der am 19. März 1922 geborene Beschwerdeführer zu 2) ...
2. Mit den während des Anstaltsaufenthaltes eingelegten Verf ...
II.
1. Die Beschwerdeführer sind trotz ihrer Entmündigung f ...
2. Es steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden fern ...
3. Es kann ferner nicht das Rechtsschutzinteresse mit der Begr&uu ...
4. Die Verfassungsbeschwerden sind rechtzeitig erhoben, denn Verf ...
5. Unschädlich ist schließlich, daß die Beschwer ...
III.
1. Zum Verständnis des Meinungsstreites um diese Frage bedar ...
a) Das Vormundschaftsrecht hatte von jeher einen starken öff ...
b) Erst das Grundgesetz gab in vielen Ländern Anlaß zu ...
2. Für das Bundesverfassungsgericht erhebt sich die Frage, o ...
a) Das Grundgesetz knüpft mit dem in Art. 2 Abs. 2 statuiert ...
b) Der Wortlaut der - durch keinen Vorbehalt eingeschränkten ...
c) Maßgeblich wird die restriktive Deutung auf den systemat ...
d) Doch kommt es auf all diese Erwägungen nicht entscheidend ...
(1) Mag auch auf Grund eines Gesetzes in die körperliche Fre ...
(2) Damit ist noch nicht gesagt, in welchem Maße und in wel ...
(3) Es verbietet sich hiernach, die Unterbringung volljährig ...
e) Keine Rolle spielt für die hier zu entscheidenden Fä ...
3. Das Grundrecht der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 2 Sat ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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