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Informationen zum Dokument  BGHSt 47, 68 - Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

I.
II.
III.
1. Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, daß d ...
2. Die Annahme bemakelten Geldes als Strafverteidigerhonorar in K ...
a) Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 261 Abs. 2 StGB sind  ...
b) Die Strafbarkeit der Annahme von Verteidigerhonorar in Kenntni ...
aa) Das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht des Rechtsa ...
bb) Ebenso wie für den Verteidiger kein Recht auf Honorierun ...
cc) Dann ist aber auch nicht zu erkennen, daß das verfassun ...
dd) Nicht von der Hand zu weisen ist, daß das Verteidigungs ...
ee) Die beiläufige Erwägung in BGHSt 45, 235 [248] steh ...
3. Das Landgericht hat die Voraussetzungen des Strafaufhebungsgru ...
IV.
1. Das Landgericht hat die Inempfangnahme der freigegebenen Kauti ...
a) Das Landgericht ist der Auffassung, daß eine Strafbarkei ...
b) Die Revision weist jedoch zu Recht darauf hin, daß § ...
V.
1. Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die Ang ...
2. Der neue Tatrichter wird ggf. auch zu prüfen haben, ob si ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Rainer M. Christmann
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