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Informationen zum Dokument  BGHSt 46, 53 - Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

I.
II.
1. Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und da ...
2. Diese Grundsätze gelten insbesondere für den Strafta ...
a) Soweit ein Strafverteidiger prozessual zulässig handelt,  ...
aa) Der Verteidiger darf grundsätzlich alles tun, was in ges ...
bb) Soweit es - wie hier - um Zeugenaussagen geht, darf der Verte ...
b) Hätte sich die Angeklagte darauf beschränkt, die Zeu ...
c) Die Besonderheit des vorliegenden Falls besteht indes darin, d ...
aa) Zu einer derartigen Fallgestaltung liegen - soweit ersichtlic ...
bb) Das Landgericht nimmt zu Recht an, daß die Zeugin F. du ...
cc) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Angeklagte sic ...
d) jedenfalls ist die Vereitelungsabsicht, an die bei einem Verte ...
aa) Hinsichtlich Tathandlung und Vereitelungserfolg verlangt das  ...
bb) Auch wenn die Angeklagte die Grenzen zulässigen Verteidi ...
cc) Beim Zeugenbeweis ist - ebenso wie bei der Vorlage von zweife ...
dd) Die Angeklagte verfügte hier allerdings über dem Ge ...
ee) Gleichwohl versteht es sich auch hier nicht von selbst, da&sz ...
3. Aus denselben Gründen ist auch das voluntative Element de ...
4. Die Verurteilung der Angeklagten kann nach alledem keinen Best ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
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