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Informationen zum Dokument  BGHSt 40, 211 - Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
B. - I.
1. 252 StPO verbietet die Verlesung der polizeilichen Aussage ein ...
2. Tatsächlich erstreben die Revisionen eine entsprechende A ...
a) Einen Fall, in dem ein bereits ausgeübtes Zeugnisverweige ...
b) Es kommt daher darauf an, ob in entsprechender Anwendung des & ...
aa) Entscheidend gegen die Annahme eines Verwertungsverbotes nach ...
bb) Allein der Umstand, daß es sich hier um einen V-Mann-Ei ...
3. Es verstößt auch nicht gegen allgemeine Grundsä ...
a) Der Einsatz von privaten Kontaktpersonen oder V-Leuten mit dem ...
b) Soweit die Revisionen eine Reihe von Entscheidungen des Bundes ...
c) Der Senat sieht hier keine Notwendigkeit für ein Beweisve ...
aa) Allgemeine Rechts- oder Verfassungsgrundsätze verbieten  ...
bb) Auch bedarf es hier nicht der Ableitung eines konkreten Bewei ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
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