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Informationen zum Dokument  BGE 103 Ib 6  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Stiftungen erlangen das Recht der Persönlichkeit durc ...
2. Gemäss seinem Wortlaut findet Art. 45 HRegV nur auf Einze ...
3. Stiftungen können ihren Namen grundsätzlich frei w&a ...
4. Stiftungen sind keine Geschäftsunternehmungen im Sinne de ...
5. a) Das Amt ist der Auffassung, dass der durchschnittlich aufme ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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