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Informationen zum Dokument  BGE 102 Ib 314  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. a) Die SBB sind keine juristische Person, sondern eine unselbs ...
2. Gleich wie andere öffentliche Anstalten des Bundes unters ...
3. Die Einwände, die der Kläger gegenüber dieser B ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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