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Informationen zum Dokument  BGE 102 Ib 103  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Schadenersatzanspruch, den der Bund gegenüber Tresch  ...
2. Da der Anspruch aus Art. 8 VG der Eidgenossenschaft zusteht, i ...
3. Tresch hatte im administrativen Verfahren eingewandt, der Ansp ...
4. Der Beamte kann nur dann nach Art. 8 VG haftbar gemacht werden ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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