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Informationen zum Dokument  BGE 98 Ib 21  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 8 Abs. 1 lit. a WUStB ist steuerpflichtig, wer als G ...
2. Der Beschwerdeführer macht in erster Linie geltend, er st ...
3. Steuerpflichtiger Grossist kann der Hersteller nur werden, wen ...
4. Der Beschwerdeführer wendet schliesslich ein, ausser ihm  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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