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Informationen zum Dokument  BGE 119 Ia 154 - Peter Bieri und Konsorten  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- a) Gemäss Art. 65a des bernischen Gesetzes über die politisch ...
b) Das Initiativrecht des Volkes ist rechtlich nicht unbeschränkt ...
c) Auf Stimmrechtsbeschwerden hin prüft das Bundesgericht nicht n ...
Erwägung 3
3.- Vorliegend ist streitig, was nach bernischem Staatsrecht Inha ...
b) Es ist somit zu prüfen, ob Art. 14 der Initiative eine Gesetze ...
c) Die Beschwerdeführer bemerken dazu in ihrer Beschwerdeergänzun ...
d) Wie in Erwägung 3a dargestellt, gibt es im Kanton Bern keine V ...
Erwägung 4
4.- Zu prüfen ist ferner, ob die Initiative bundesrechtskonform i ...
a) Die bernischen Behörden machen geltend, Art. 14 der Aareschutz ...
b) Art. 14 der Aareschutzinitiative bestimmt, dass Vorhaben, die  ...
c) Zu Recht wird vorliegend nicht bestritten, dass - bei Annahme  ...
Erwägung 5
5.- a) Der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Bern habe ...
b) Die Beschwerdeführer machen geltend, es sei fraglich, ob im Fa ...
c) Die Frage, ob im vorliegenden Fall bereits wohlerworbene Recht ...
d) Wie bereits ausgeführt wurde, würde Art. 14 der Aareschutzinit ...
Erwägung 6
6.- a) In seiner Vernehmlassung vom 25. März 1992 macht der Regie ...
Erwägung 7
7.- Der Regierungsrat bringt schliesslich noch vor, die Bestimmun ...
Erwägung 8
8.- Der Regierungsrat macht im weiteren geltend, im Falle des Kra ...
Erwägung 9
9.- Dieses Ergebnis führt zur weiteren Frage, ob deswegen der gan ...
a) In Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit ist gemä ...
b) Umstritten ist vorliegend die Nennung der beiden Werke. Es fra ...

Bearbeitung, zuletzt am 15.10.2024, durch: DFR-Server, A. Tschentscher
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