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Informationen zum Dokument  BGE 118 Ia 305 - St.Galler Waffenordnung  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- c) Findet wie im vorliegenden Fall in Anwendung von Art. 93 A ...
d) Der Beschwerdeführer macht geltend, die in Art. 2 des Waf ...
e) Weil die behaupteten Rechtsverletzungen nicht sonstwie durch K ...
f) Das Bundesgericht hebt im Rahmen der abstrakten Normenkontroll ...
Erwägung 2
2.- Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des Gewaltent ...
a) Das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage ist einerseits Vora ...
b) Ob und wieweit der kantonale Gesetzgeber oder ein ihm nachgeor ...
c) Nach Art. 2 des Waffengesetzes kann der Regierungsrat Vorschri ...
Erwägung 3
3.- a) Die Verfassung des Kantons St. Gallen regelt die Delegatio ...
b) Das Waffengesetz vom 4. Januar 1972 besteht aus drei Artikeln: ...
c) Das Waffentragen ist vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen  ...
d) Nach Art. 2 des Konkordates von 1970 dürfen Faustfeuerwaf ...
e) Die Delegation der Rechtssetzungsbefugnis über den Waffen ...
Erwägung 4
4.- Der Beschwerdeführer rügt - wenn auch kaum hinreich ...
a) Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung schützt das u ...
b) In BGE 103 Ia 171 E. 2 hat das Bundesgericht bezweifelt, dass  ...
c) Selbst wenn die angefochtenen Bestimmungen aber die persö ...
Erwägung 5
5.- a) Nach Art. 13 der Waffenverordnung unterliegen Personen der ...
b) Die Pflicht, einen Waffentragschein zu besitzen, dient der Kon ...
Erwägung 6
6.- a) Soweit Art. 20 der Waffenverordnung vorsieht, dass Waffen  ...
b) Wird der Besitz bestimmter Gegenstände (zu Recht) verbote ...
Erwägung 7
7.- Nach Art. 17 der Waffenverordnung wird unter anderem mit Haft ...
a) Der Grundsatz "nulla poena sine lege" folgt aus Art. 4 BV und  ...
b) Art. 3 des Übertretungsstrafgesetzes vom 13. Dezember 198 ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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