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Informationen zum Dokument  BGE 107 Ia 126 - Stutz  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- a) Nach Art. 49 Abs. 6 BV hat niemand Steuern zu bezahlen, di ...
b) Die staatsrechtliche Beschwerde hat - von hier nicht zutreffen ...
c) Nach Art. 90 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die Or ...
Erwägung 2
2.- a) Art. 49 Abs. 6 BV lautet: ...
b) Mit dem Ausdruck "speziell" wollte der Verfassungsgeber klarst ...
Erwägung 3
3.- a) Art. 49 Abs. 6 BV untersagt die Besteuerung Andersglä ...
b) Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Auslegung  ...
c) Das Bundesgericht fasste seine Rechtsprechung in BGE 24 I 630  ...
Erwägung 4
4.- a) Nach Art. 200 Abs. 5 StG haben natürliche Personen, d ...
b) Die Steuererträgnisse der Andersgläubigen und Konfes ...
c) Die Steuer-Rekurskommission und die Steuerverwaltung betonen,  ...
Erwägung 5
5.- Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der angefochtene Entsc ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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