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Informationen zum Dokument  BGE 103 Ia 505 - Gebr. Hoffmann AG  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts gilt der G ...
Erwägung 2
2.- a) Die Vereinbarung vom 9. Juli 1960 hat die Erschliessung de ...
b) Öffentlichrechtliche Verträge sind grundsätzlich gleich wie pr ...
c) In Ziff. 2 der Vereinbarung wird einleitend festgelegt, dass d ...
Erwägung 3
3.- Kommt der Vereinbarung dieser Sinn zu, so fragt sich, ob sie  ...
a) Es entspricht einer älteren Auffassung, dass die Verwaltung nu ...
b) Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass Abgabepf ...
Erwägung 4
4.- a) Erweist sich eine Verwaltungsverfügung als fehlerhaft, so  ...
b) Eine solche Interessenabwägung kann nicht mit Hinblick auf die ...
c) Geht man deshalb von den in lit. a dargelegten Grundsätzen aus ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: DFR-Server, A. Tschentscher
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