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Informationen zum Dokument  BGE 103 Ia 369 - Wäffler   Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Die vorliegenden Beschwerden richten sich unmittelbar gegen e ...
Erwägung 2
2.- Der Beschwerdeführer Erdin behauptet, als verfassungsmässiges ...
Erwägung 3
3.- Hauptpunkt des Streites bildet die Frage, ob die in § 34a UG  ...
a) Von jeher hat die Rechtsprechung des Bundesgerichts mit der he ...
b) Es ist somit davon auszugehen, dass jedenfalls dann, wenn der  ...
Erwägung 4
4.- a) Dass ein verfassungsmässiges ungeschriebenes Recht auf Bil ...
b) Daraus, dass § 35 UG die Zulassungsvoraussetzungen regelte, lä ...
c) Dass § 35 UG einen eigentlichen Zulassungsanspruch des Inhaber ...
d) Es ist somit festzustellen, dass die Einführung des Numerus-cl ...
Erwägung 5
5.- Es ist zuzugeben, dass die Beschränkung des Gesetzesvorbehalt ...
Erwägung 6
6.- Wird grundsätzlich anerkannt, dass der Gesetzesvorbehalt ausz ...
a) Dass der Gesetzesvorbehalt über den Rahmen der Einschränkung v ...
b) Die Ausdehnung des Gesetzesvorbehaltes darf keine Abschwächung ...
c) Der Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes muss seine Tragweite dor ...
e) Der Getzesvorbehalt sollte in der Regel auf dem Gebiete der "L ...
f) Das Prinzip des Gesetzesvorbehaltes braucht dann nicht im stre ...
g) An den Gesetzesvorbehalt dürfen im weiteren dann nicht zu hohe ...
Erwägung 7
7.- Es ist somit zu prüfen, ob § 34a UG die Anforderungen erfüllt ...
a) Im ersten Absatz dieser Bestimmung wird der Regierungsrat ermä ...
b) Im zweiten Absatz von § 34a UG wird das Vorbereitungsverfahren ...
c) Im dritten Absatz von § 34a UG wird dem Regierungsrat die Befu ...
d) Im Text von § 34a UG sind dagegen keine Präzisierungen dazu en ...
Erwägung 8
8.- a) Aus zum Teil bereits genannten Gründen sind die Rügen der  ...
b) Gleichfalls unbegründet ist die Behauptung, das Bundesrecht se ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: DFR-Server, A. Tschentscher
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