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Informationen zum Dokument  BGer 1C_207/2019  Materielle Begründung
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BGer 1C_207/2019 vom 01.11.2019
 
 
1C_207/2019
 
 
Verfügung vom 1. November 2019
 
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Chaix, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Pfäffli.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführerin,
 
vertreten durch Advokat Dr. Andreas Noll,
 
gegen
 
Verein B.________,
 
Beschwerdegegner,
 
vertreten durch Advokat Sebastian Rieger,
 
Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt,
 
Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel.
 
Gegenstand
 
Umnutzung X.________gasse "..." in Basel / nachträgliches Baubegehren,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts
 
des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht
 
vom 6. Dezember 2018 (VD.2017.193).
 
 
In Erwägung,
 
dass A.________ mit Eingabe vom 8. April 2019 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 6. Dezember 2018 erhoben hat;
 
dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 30. Oktober 2019 ihre Beschwerde vom 8. April 2019 zurückgezogen hat;
 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
 
dass die Beschwerdeführerin entsprechend dem Verfahrensausgang die Gerichtskosten zu tragen hat (Art. 66 Abs. 1);
 
dass die Beschwerdeführerin dem Beschwerdegegner eine angemessene Parteientschädigung auszurichten hat (Art. 68 Abs. 2 BGG);
 
 
 verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren 1C_207/2019 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.--.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
 
3. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu bezahlen.
 
4. Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 1. November 2019
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Chaix
 
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli
 
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