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Informationen zum Dokument  BGer 6B_1283/2015  Materielle Begründung
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BGer 6B_1283/2015 vom 04.01.2016
 
{T 0/2}
 
6B_1283/2015
 
 
Verfügung vom 4. Januar 2016
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln usw.,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 28. August 2014.
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Strafgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 4. Januar 2016
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Der Gerichtsschreiber: Monn
 
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