BGer 6B_1283/2015
 
BGer 6B_1283/2015 vom 04.01.2016
{T 0/2}
6B_1283/2015
 
Verfügung vom 4. Januar 2016
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln usw.,
Beschwerde gegen das Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 28. August 2014.
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Strafgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 4. Januar 2016
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Der Gerichtsschreiber: Monn