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Informationen zum Dokument  BGer 2C_242/2015  Materielle Begründung
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BGer 2C_242/2015 vom 19.03.2015
 
{T 0/2}
 
2C_242/2015
 
 
Urteil vom 19. März 2015
 
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Zünd, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Feller.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
B.A.________, Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
Amt für Migration des Kantons Zug.
 
Gegenstand
 
Überprüfung der Anordnung der Ausschaffungshaft,
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug,
 
Haftrichterin, vom 3. März 2015.
 
 
Erwägungen:
 
 
Erwägung 1
 
 
Erwägung 2
 
 
Demnach erkennt der Präsident:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Es werden keine Kosten erhoben.
 
3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Haftrichterin, und dem Staatssekretariat für Migration schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 19. März 2015
 
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Zünd
 
Der Gerichtsschreiber: Feller
 
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