BGer 2C_242/2015
 
BGer 2C_242/2015 vom 19.03.2015
{T 0/2}
2C_242/2015
 
Urteil vom 19. März 2015
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Zünd, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.
 
Verfahrensbeteiligte
B.A.________, Beschwerdeführerin,
gegen
Amt für Migration des Kantons Zug.
Gegenstand
Überprüfung der Anordnung der Ausschaffungshaft,
Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug,
Haftrichterin, vom 3. März 2015.
 
Erwägungen:
 
1.
 
2.
 
Demnach erkennt der Präsident:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Haftrichterin, und dem Staatssekretariat für Migration schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 19. März 2015
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Zünd
Der Gerichtsschreiber: Feller