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Informationen zum Dokument  BGer 2D_9/2015  Materielle Begründung
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BGer 2D_9/2015 vom 07.03.2015
 
{T 0/2}
 
2D_9/2015
 
 
Urteil vom 7. März 2015
 
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Zünd, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Feller.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________, Beschwerdeführer,
 
gegen
 
X.________ AG, Beschwerdegegnerin,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Werner Schib,
 
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.
 
Gegenstand
 
Staatshaftung,
 
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil
 
des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern
 
vom 30. Januar 2015.
 
 
Erwägungen:
 
 
Erwägung 1
 
 
Erwägung 2
 
 
Demnach erkennt der Präsident:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
 
3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 7. März 2015
 
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Zünd
 
Der Gerichtsschreiber: Feller
 
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